Sanierungsarbeiten

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Renovierungs- und Sanierungsarbeiten
Wir wollen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause auch heimisch und geborgen fühlen und darum führen unsere Handwerker alle anfallenden Arbeiten sauber und zuverlässig aus.

Egal, ob es sich um den barrierefreien Ausbau von Wohnungen und Bädern für Senioren bzw. körperlich beeinträchtigte Menschen dreht, oder ein neuer Wintergarten den Lebensraum verschönern soll: Bei uns erwartet Sie eine schlüsselfertige Lösung, mit der Sie sich wohl fühlen.
Zudem bieten wir fachgerechte Innenausbau- und Umbauarbeiten an.

Behinderten- und Seniorengerechte Bäderumbauten gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.

 

Ein kleiner Auszug aus unserem Portfolio: 

• ausführliche Beratung

• Tapezier-, Anstrich- und Lackierarbeiten

• Verputzarbeiten

• dekorative Wandgestaltung

• Fassadengestaltung

• Fliesenverlegung und Silikonarbeiten

• Metall- und Holzbeschichtungen

• Sanierungsarbeiten

• Reparaturen von Flachdächern

• Wintergartenbau

• Garten- und Landschaftsbau

• Entsorgungsarbeiten mit Nachweis nach TRGS 520

• Wohnungsauflösung

• Speicherbodendämmung nach EnEv 2015

 

Staatlich gefördert – Barrierefreier Badumbau

Familien können an verschiedenen Stellen finanzielle Unterstützung beantragen. Vielleicht haben Sie ja schon mit dem Gedanken an einen barrierefreien Badumbau gespielt – für sich selbst oder für Ihre Angehörigen. Jetzt ist die Gelegenheit günstig, um zur Tat zu schreiten. In jedem Fall dürften die nachfolgenden Informationen zum KfW-Förderprogramm ausgesprochen interessant für Sie sein. (Quelle: https://www.faz.net/asv/50-plus-altersgerecht-umbauen/badumbau-staatliche-foerderung-sichern-13756331.html)

 

Wer ist antragsberechtigt?

Zum antragsberechtigten Personenkreis gehören:

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
  • Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters (Modernisierungsvereinbarung empfohlen).

 

Geförderte Maßnahmen in Sanitärräumen

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist lang und umfasst selbst kleinste Eingriffe in die Badarchitektur wie z. B. das Anbringen von Haltegriffen. Im Einzelnen gehören dazu:

  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze
  • rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen in bodengleichen Duschen
  • Duschen einschließlich Dusch(klapp)sitze
  • Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme
  • Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg
  • Modernisierung von Sanitärobjekten
  • WCs einschließlich Einrichtung zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC
  • Dusch-WCs
  • Waschtische
  • Technische Hilfen (z. B. Stützgriffe und Haltegriffe)

Nicht gefördert werden übrigens Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen, Wochenendhäusern sowie Pflege- und Altenwohnheimen.